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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 11 K 138/05

Gesetze: DBA CHE 1992 Art. 15 Abs. 4 DBA CHE 1992 Art. 24 Abs. 1 Nr. 1d DBA CHE 1992 Art. 15a DBA CHE 1992 Art. 4 Abs. 2 DBA CHE 1992 Art. 4 Abs. 4 EStG§ 1 Abs. 1 S. 1 EStG§ 32b AO§ 8 AO § 9

DBA Schweiz

Besteuerung eines in Deutschland ansässigen, für eine schweizer Kapitalgesellschaft in Drittländern tätiger leitender Angestellter

Leitsatz

Die Tätigkeit eines in Deutschland ansässigen leitenden Angestellten für eine schweizerische Kapitalgesellschaft wird nach der Tätigkeitsfiktion des Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz 1992 auch dann in der Schweiz ausgeübt, wenn sie tatsächlich überwiegend, aber nicht ausschließlich außerhalb der Schweiz verrichtet wird, so dass auch die Einkünfte aus Tätigkeiten in Drittländern der schweizerischen Besteuerung unterliegen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
IWB-Kurznachricht Nr. 11/2009 S. 517
KÖSDI 2009 S. 16480 Nr. 5
VAAAD-02849

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