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NWB Nr. 4 vom Seite 225

Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente

Leistungen zur Vermittlung von Arbeit und zur Grundsicherung

Professor Dr. Andreas Marschner

Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. (BGBl 2008 I S. 2917) hat der Gesetzgeber eine umfassende Umgestaltung von gesetzlichen Regelungen im Arbeitsförderungsrecht (SGB III) und im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II, also bei „Hartz IV”) vorgenommen. Die neuen Regelungen sind überwiegend am in Kraft getreten. Die Gesetzesänderungen verfolgen vor allem das Ziel, die Arbeitsvermittlung zu beschleunigen und zu entbürokratisieren. Jedoch gehen die Maßnahmen über den Bereich der Arbeitsvermittlung hinaus. Sie verringern u. a. die Zahl der Instrumente in der Arbeitsmarktpolitik deutlich. Über die wesentlichen Inhalte der Reform soll nachstehend berichtet werden.

I. Anlass für die Änderungen

[i]Reformziel: mehr Effizienz im ArbeitsförderungsrechtDie Bundesregierung hatte sich bereits seit längerer Zeit zum Ziel gesetzt, das Instrumentarium zu reformieren, welches der Bundesagentur für Arbeit auf dem Gebiet des Arbeitsförderungsrechts (SGB III) zur Verfügung steht. Wegen des engen Sachzusammenhangs war von vornherein klar, dass diese Reform auch das Rechtsgebiet „Hartz IV” erfassen muss, also die (im SGB II kodifizierte) Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Erklärtes Hauptziel der Reform, die...