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BFH 02.09.2008 X R 14/07, NWB 4/2009 S. 186

Einkommensteuer | Abgrenzung zwischen gewerblichem Wertpapierhandel und privater Vermögensverwaltung

Nach dem kommt bei An- und Verkauf von Wertpapieren als Maßstab für die Abgrenzung zwischen Gewerblichkeit und Vermögensverwaltung die Tätigkeit des Händlers in Betracht. Von hoher Indizwirkung für das Vorliegen einer gewerblichen Wertpapierhandelstätigkeit i. S. des § 15 Abs. 2 EStG sind z. B. der Umfang der Geschäfte, das Unterhalten eines Büros oder einer Organisation zur Durchführung von Geschäften, das Ausnutzen eines Markts unter Einsatz beruflicher Erfahrungen, das Anbieten von Wertpapiergeschäften gegenüber einer breiteren Öffentlichkeit und andere für eine private Vermögensverwaltung ungewöhnliche Verhaltensweisen. Umgekehrt überschreiten Privatanleger, die ihre An- und Verkaufstätigkeit neben einer Hauptbeschäftigung und außerhalb der üblichen Arbeitszeiten in ihrer Frei...