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OLG Düsseldorf 10.06.2008 I-4 U 151/07, NWB 4/2009 S. 192

Versicherungsrecht | Keine Informationspflicht der Versicherung über neue Vertragsbedingungen

Eine von jedem Anlass losgelöste, allgemeine Hinweispflicht des Versicherers zur Information seiner Versicherungsnehmer über die Einführung neuer Bedingungen für einen bestimmten Versicherungszweig und über deren Einbeziehung in bestehenden Verträge besteht grundsätzlich nicht. Sie kommt allenfalls dann in Frage, wenn konkrete Vertragsverhandlungen über die Umgestaltung oder Verlängerung des Versicherungsvertrags geführt werden, wozu aber automatisiert ablaufende Vertragsanpassungen, -änderungen und -verlängerungen aufgrund vereinbarter Fortsetzungsklauseln oder regelmäßiger Dynamisierungen von Prämien und Leistung nicht gehören. Ob eine Hinweispflicht zumindest dann bestehen kann, wenn die Bedingungsänderungen allein im Interesse des Versicherungsnehmers liegen, ließ das Gericht ausdrückl...