Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB direkt Nr. 4 vom Seite 74

Lohnsteuerabführungspflicht bei drohender Insolvenz

Reinhart Rüsken

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB AAAAD-02911 [i]BFH, Urteil v. 23. 9. 2008 - VII R 27/07 NWB UAAAD-01364 Lohnsteuer muss auch bei unmittelbar bevorstehender Insolvenz einbehalten und abgeführt werden. Sonst droht dem Geschäftsführer eine Inanspruchnahme als Haftungsschuldner.

Lohnsteuerabführungspflicht

[i]Haftung des GeschäftsführersDer Arbeitgeber muss von den Löhnen seiner Arbeitnehmer Lohnsteuer einbehalten und die einbehaltenen Lohnsteuerbeträge an das Finanzamt abführen. Bei einer GmbH ist dafür in der Regel der Geschäftsführer verantwortlich, der dann auch persönlich haftet, wenn das Finanzamt keine Lohnsteuer erhält, weil die GmbH zahlungsunfähig wird.

Ausnahmen von der Haftung?

[i]Kein Vorrang der MassesicherungspflichtDer Geschäftsführer haftet auch dann, wenn er für die Steuerzahlung, obwohl er aufgrund der verfügbaren Mittel dazu in der Lage war, nicht gesorgt hat, weil er meinte, seiner gesellschaftsrechtlichen Massesicherungspflicht (§ 64 Abs. 2 GmbHG) den Vorzug geben zu dürfen.

[i]Keine dreiwöchige ÜbergangsfristDie Rechtsprechung des BFH, dass das Unterlassen der Lohnsteuerabführung in den drei Wochen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht zur Haftung führt, ist überholt.

Besonderheit des Besprechungsurteils

[i]Verschulden auch bei Altfällen?Voraussetzung für die Haftung des Geschäftsführers ist allerdings, dass ihm die Verletzung ...