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StuB Nr. 2 vom Seite 71

Nochmals: Organschaft und Einkünfte von Insolvenzverwaltern in der Rechtsprechung

RA StB Prof. Dr. Jens M. Schmittmann, Essen

I. Organschaft

1. Grundlagen

Das Thema Organschaft (vgl. Schmittmann, ZSteu 2007 S. 191 ff.; ders., f.) bleibt weiterhin spannend. Eine Organschaft im umsatzsteuerlichen Sinne liegt gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG vor, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist. Als Organgesellschaften kommen regelmäßig nur juristische Personen des Zivil- und Handelsrechts in Betracht. Diese Beschränkung der organfähigen Gebilde wird durch das Erfordernis der finanziellen Eingliederung ergänzt. Sie ist schon nach der Rechtsprechung des , RStBl S. 534) auf die kapitalmäßige Beteiligung und Beherrschung der Organgesellschaft nach den Rechtsformen des privaten Rechts zugeschnitten und auch nur in diesem Sinne von Rechtsprechung, Literatur und Schrifttum verstanden worden, so dass eine GmbH & Co. KG als Organgesellschaft bisher ausscheidet.

2. Organfähigkeit

Die GmbH & Co. KG ist zwar Personenhandelsgesellschaft, aber weitgehend einer Kapitalgesellschaft angeglichen. So ist die GmbH & Co. KG die einzige Personengesellschaft, d...