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BFH 18.09.2008 V R 21/07, StuB 2/2009 S. 81

Umsatzsteuer | Übertragung eines zu bebauenden Grundstücks ist eine Geschäftsveräußerung

Ist Gegenstand der Übertragung ein zu bebauendes Grundstück, das der Veräußerer unter der Bedingung der Fertigstellung des Bauvorhabens vermietet hat, liegt keine Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG 1999 vor (Bezug: § 1 Abs. 1a UStG 1999; Art. 5 Abs. 8 Richtlinie 77/388/EWG).

Praxishinweise: Eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung (§ 1 Abs. 1a UStG) liegt vor, wenn ein Unternehmen oder ein Unternehmensteil übertragen wird, mit dem eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit fortgeführt werden kann. Es muss sich dabei also um eine Fortsetzung einer bisher vom Veräußerer ausgeübten Tätigkeit handeln. Für ein Vermietungsunternehmen bedeutet das, dass der Veräußerer im Zeitpunkt der Veräußerung bereits eine Vermietungstätigkeit ausgeübt haben muss. Das bloße Bestehen eines Mietvertrags, der auf den Erwerber des Grundstücks übergeht und von diesem erstmals prakti...