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SteuerStud Nr. 2 vom Seite 84

Fälle zur privilegierten Besteuerung von Betriebs- und Anteilsveräußerungen

von Dipl.-Finanzwirt (FH) Hans Walter Schoor, Steuerberater, Kemmenau

I. Einleitung

Unter welchen Voraussetzungen Steuerprivilegien im Zusammenhang mit einer Betriebs- oder Anteilsveräußerung zu gewähren sind, führt in der Praxis häufig zu Problemen. Der folgende Beitrag befasst sich in praxisbezogener Sicht in erster Linie mit Rechtsprechungsentwicklungen zur privilegierten Besteuerung von Betriebs- und Anteilsveräußerungen.

Bei der Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebs oder Mitunternehmeranteils werden die in den Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens ruhenden stillen Reserven auf einen Schlag aufgedeckt. Durch die Konzentration der offengelegten Werte auf ein Wirtschaftsjahr kann infolge der Tarifprogression eine hohe Steuer ausgelöst werden. Gewinne aus der Veräußerung oder Aufgabe von Betrieben und Mitunternehmeranteilen sind daher steuerlich privilegiert:

  • eventuell wird ein Steuerfreibetrag bis maximal 45 000 € gewährt (§ 16 Abs. 4 EStG),

  • der steuerpflichtige Teil des Veräußerungs- oder Aufgabegewinns wird nach der Fünftel-Regelung progressionsbegünstigt oder u. U. auf Antrag mit 56 % des durchschnittlichen Steuersatzes, mindestens mit dem Eingangssteuersatz besteuert (§ 34 Abs. 1 und 3 EStG).

Mit der Anwendung d...