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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 764/07

Gesetze: EStG § 62EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2 DAFamEStG 63.2.2.2. Abs. 1 Satz 4

Berücksichtigung eines Kindes als Pflegekind bei vollstationärer Unterbringung

Leitsatz

  1. Eine Berücksichtigung als Pflegekind setzt voraus, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt mit dem Pflegekind auf Dauer in einer familienähnlichen Beziehung, wie sie sonst zwischen Eltern und ihren leiblichen Kindern besteht, in einem gemeinsamen Haushalt zu leben; dabei ist es unschädlich, wenn die Dauer der Haushaltsaufnahme aus Gründen verkürzt wird, die nicht im Einflussbereich der Pflegeeltern liegen.

  2. Ein gemeinsamer Haushalt mit einem behinderten Kind das vollstationär untergebracht ist, setzt voraus, dass zumindest zunächst eine Haushaltsaufnahme bestanden hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BAAAD-03550

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