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AOK-BUNDESVERBAND, Rundschreiben v.

Soziale Sicherung von Pflegepersonen während der Pflegezeit in der Arbeitslosenversicherung

Mit dem Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) vom (BGBl. I S. 874) soll die Pflegeversicherung noch besser auf die Bedürfnisse und Wünsche der Pflegebedürftigen sowie ihrer Angehörigen ausgerichtet werden. Zu diesem Zweck werden die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege verbessert. Mit der Einführung einer Pflegezeit für Beschäftigte wird ein neues sozialpolitisches Instrument gesetzlich verankert. Es wird durch Regelungen zur sozialen Sicherung der die Pflegezeit in Anspruch nehmenden Pflegepersonen, u. a. durch Einbeziehung in die Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung, flankiert.

Die neue Pflegezeit räumt bei der Pflege eines nahen Angehörigen einen Rechtsanspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung für längstens sechs Monate mit Rückkehrmöglichkeit an den Arbeitsplatz ein. Beschäftigte können hierbei zwischen der vollständigen und der teilweisen Freistellung wählen. Ein Anspruch besteht nicht gegenüber Arbeitgebern mit in der Regel 15 oder weniger Beschäftigten. Die arbeitsrechtlichen Regelungen zur Pflegezeit sind im Pflegezeitgesetz verankert....

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