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BBK Nr. 3 vom Seite 152

Umweltprämie für Pkw und USt

Dipl.-Finw. (FH) Karl-Hermann Eckert, Potsdam

[i]Sie erreichen uns unter BBK-Leserfrage@nwb.deDie BBK-Redaktion erreichen immer wieder spannende Leser-Fragen. Die interessantesten hiervon beantworten wir in dieser neuen Rubrik. Bitte richten Sie Ihre Zusendung per E-Mail an BBK-Leserfrage@nwb.de. Falls Ihre Zuschrift nicht ausgewählt werden kann, steht Ihnen die nwb Community zur Verfügung.

Sachverhalt

Der Kunde K bestellt beim Autohaus A einen Neuwagen für 12.500 € brutto. Der Kunde erklärt dem Autohaus, dass er einen Anspruch auf die nach dem Konjunkturpaket II zugesicherte Umweltprämie hat (sog. Abwrackprämie). Das Autohaus A und der Kunde K vereinbaren, dass die Umweltprämie direkt auf den Kaufpreis angerechnet wird. Der Käufer braucht die 2.500 € nicht vorzufinanzieren, sondern das Autohaus lässt sich den Anspruch des Käufers abtreten. Die diesbezüglichen Formalitäten erledigt ebenfalls das Autohaus.

Frage

„Mindert die Umweltprämie die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage [i]Entgeltminderung nach § 17 UStG des Neuwagens? Wie ist der Vorgang zu verbuchen?”

Antwort

Die Umweltprämie mindert nicht das Entgelt [i]Keine Entgeltminderung für die Lieferung des Neuwagens. Anspruchsberechtigter der Umweltprämie ist ausschließlich der Käufer des Neuwagens und nicht das Autoh...