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BFH 23.09.2008 I R 19/08, BBK 3/2009 S. 109

Gewerbesteuerliche Doppelbelastung bei ausschüttungsbedingter Teilwertabschreibung und anschließender Wertaufholung in den Folgejahren

Eine im Jahr 1998 vorgenommene ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung auf eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ist gewerbesteuerlich dem Gewinn hinzuzurechnen (§ 8 Nr. 10 Buchst. a GewStG). Mit der Hinzurechnung soll die Kürzung des Ausschüttungsertrags gem. § 9 Nr. 2a GewStG ausgeglichen und damit eine gewerbesteuerliche Doppelentlastung vermieden werden, d. h. die Kürzung des Ausschüttungsertrags und die gewerbesteuerliche Berücksichtigung der ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung.

Nimmt der Gewerbebetrieb in den Folgejahren Wertaufholungen [i]Wertaufholungen erhöhen den Gewerbeertrag auf die Beteiligung vor, weil sich der Wert der Beteiligung wieder erholt hat, erhöhen die Wertaufholungen den Gewerbeertrag. § 9 GewStG 1999 lässt eine Kürzung des Gewinns um den Wertaufholungsertrag nicht zu; insbesondere stellt die Wertaufholung keinen „Gewin...