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LAG Hamm Beschluss v. - 10 TaBV 1/05

Gesetze: BetrVG § 37 Abs. 6; BetrVG § 40; BetrVG § 107 Abs. 1 S. 3

Leitsatz

Ein Betriebsratsmitglied, das gleichzeitig Mitglied im Wirtschaftsausschuss ist, kann an einer Schulung nach § 37 Abs. 6 BetrVG teilnehmen, die Grundkenntnisse für die Wahrnehmung der Tätigkeit im Wirtschaftsausschuss vermittelt, sofern es diese Kenntnisse noch nicht besitzt. § 107 Abs. 1 S. 3 BetrVG steht dem nicht entgegen.

Fundstelle(n):
ZAAAD-03970

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