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LAG Hamm Beschluss v. - 10 TaBV 102/05

Gesetze: RVG § 23 Abs. 3 S. 2; BetrVG § 111; ArbGG § 85 Abs. 2

Leitsatz

Der Gegenstandswert eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens richtet sich regelmäßig nicht nach dem Schwierigkeitsgrad und/oder dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit.

Fundstelle(n):
XAAAD-03975

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