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LAG Hamm Urteil v. - 15 Sa 170/07

Gesetze: BGB § 133; BGB § 157; BGB §§ 305 ff.; BGB § 305 c Abs. 2; BGB § 307 Abs. 1 S. 2; TVG § 3 Abs. 1; TVG § 3 Abs. 3; TVG § 4 Abs. 5

Leitsatz

Die Bezugnahme auf einen Tarifvertrag in der jeweils geltenden Fassung in einem nach dem geschlossenen Arbeitsvertrag kann mangels besonderer Anhaltspunkte aus Vertragswortlaut und /oder den Umständen bei Vertragsschluss nicht als Gleichstellungsabrede verstanden werden. Hierbei ist unerheblich, ob das Arbeitsverhältnis bereits vor dem bestanden hat (im Anschluss an -).

Tatbestand

Fundstelle(n):
OAAAD-04454

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