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OLG Düsseldorf 23.09.2008 3 Wx 272/07, NWB 7/2009 S. 441

Wohnungseigentumsrecht | Unklare Eigentümerbeschlüsse anfechtbar

Eigentümerbeschlüsse, die unklar oder mehrdeutig sind und deren Inhalt sich allenfalls im Wege der Auslegung feststellen lässt, widersprechen dem Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung. Sie sind auf Anfechtungsantrag hin für ungültig zu erklären. Der protokollierte Beschluss der Eigentümerversammlung muss mit Bestimmtheit erkennen lassen, welche Maßnahmen vorgenommen werden sollen. Lässt das Protokoll die beabsichtigte Handlung noch erkennen, ist der Beschluss nur anfechtbar. Ist der Inhalt des Beschlusses widersprüchlich und bleibt das gewollte Vorgehen völlig unklar, führt das i. d. R. sogar zur Nichtigkeit des Beschlusses. Im Streitfall blieben die beabsichtigte zeitliche Reihenfolge und die rechtlichen Folgerungen im Rahmen eines Instandsetzungsauftrags unklar, zu dem auch ein Gutachten ...