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EuGH 29.01.2009 Rs. C-311/06, NWB 7/2009 S. 442

Berufsrecht | Keine Umgehung nationaler Berufszugangsstandards trotz gegenseitiger Anerkennung

Obwohl die EU-Staaten „Diplome” grundsätzlich gegenseitig anerkennen, dürfen strengere Zugangsvoraussetzungen zu einem reglementierten Beruf nicht durch Anwendung der Richtlinie 89/48/EWG umgangen werden. Diese Richtlinie verleiht jedem, der ein Diplom besitzt, das Recht, den damit verbundenen reglementierten Beruf in jedem Mitgliedstaat auszuüben. Ein italienischer Maschinenbau-Absolvent hatte seinen italienischen Abschluss in Spanien als gleichwertig anerkennen lassen. Da Spanien keine weiteren Voraussetzungen kennt, konnte er sich dort unmittelbar in das Verzeichnis katalanischer Ingenieure eintragen lassen. Sofort im Anschluss beantragte er in Italien – ohne das dort zusätzlich notwendige Staatsexamen abgelegt zu haben – die Zulassung zum Ingenieurberuf. Diese wurde verweigert – zu Rec...