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BFH 27.11.2008 IV R 38/06, StuB 3/2009 S. 117

Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels

Ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Erwerb oder Bebauung und (nachfolgender) Veräußerung eines Grundstücks gestattet für sich genommen nicht den Schluss, dass der Grundbesitz mit der unbedingten Absicht erworben oder bebaut worden ist, ihn alsbald zu verkaufen. Nur wenn schon andere Umstände dafür sprechen, dass bereits beim Erwerb oder bei der Bebauung des Grundstücks eine unbedingte Veräußerungsabsicht bestand, kann die Indizwirkung dieser Umstände durch die Kürze der zwischen Erwerb oder Bebauung und Verkauf liegenden Zeit verstärkt werden (Bezug: § 15 Abs. 2 EStG).

Praxishinweise: Die Entscheidung ist zu einem Fall ergangen, in dem die Drei-Objekt-Grenze nicht überschritten worden ist. In diesen Fällen kann nach Ansicht des BFH eine unbedingte Veräußerungsabsicht nicht allein aus ei...