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FG Köln 15.5.2008 10 K 1610/06, IWB 3/2009 S. 1369

Allgemeines | Kindergeld; Wohnsitz des Kindes bei Studium in der Türkei

▶ Urteil: (1) Ein Wohnsitz im steuerrechtlichen Sinn setzt neben zum dauerhaften Wohnen geeigneten Räumlichkeiten das Innehaben der Wohnung in dem Sinne voraus, dass der Stpfl. tatsächlich über sie verfügen kann und sie als Bleibe entweder ständig benutzt oder sie doch mit einer gewissen Regelmäßigkeit – wenn auch in größeren Zeitabständen – aufsucht. Ein nur gelegentliches Verweilen während unregelmäßig aufeinanderfolgender kurzer Zeiträume zu Erholungszwecken reicht nicht aus. (2) Bei Kindern, die sich zum Zwecke einer zeitlich begrenzten Ausbildung ins Ausland begeben, bedingt eine vorübergehende räumliche Trennung vom Wohnort keine Auflösung der familiären Bindungen und steht der Beibehaltung eines Wohnsitzes in der elterlichen Wohnung nicht entgegen. (3) Bei auf mehr als ein Jahr ange...