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Hessisches LAG Urteil v. - 11 Sa 1890/04

Gesetze: AÜG § 9 1; AÜG § 10 I 1; BGB § 242; BertrVG § 102 I

Leitsatz

Einem Arbeitnehmer ist die Berufung auf ein fingiertes Arbeitsverhältnis nicht deshalb verwehrt, weil er zeitgleich Kündigungsschutzklage gegen seinen Vertragsarbeitgeber erhebt. Vorliegend war Arbeitnehmerüberlassung zu bejahen. Das fingierte Arbeitsverhältnis endete weder durch Befristung noch Kündigung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
JAAAD-06203

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