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LAG Köln Urteil v. - 14 (4) Sa 48/06

Gesetze: AVR § 3 a

Leitsatz

1. Aus § 3 a der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) für das Diakonische Werk der Evangelischen Kirchen folgt kein originärer Rückzahlungsanspruch auf Ausbildungskosten; dazu bedarf es zusätzlich einer bezogen auf die konkrete Ausbildungsmaßnahme abgeschlossenen schriftlichen Individualvereinbarung.

2. Da seit der Schuldrechtsmodernisierung § 310 Abs. 4 BGB nur Tarifverträge, nicht aber tarifvertragsähnliche Vorschriften wie die AVR von der Inhaltskontrolle ausnimmt, müssen sich die AVR an den §§ 305 - 310 BGB messen lassen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2006 S. 2476 Nr. 45
NAAAD-06446

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