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Hessisches LAG Urteil v. - 16 Sa 636/05

Gesetze: AEntG § 1; ZGB (Polen) § 860; ZGB (Polen) § 864; ZGB (Polen) § 865; HGG (Polen) Art 551 2; HGG (Polen) Art 574; VTV/Bau v. 24; VTV/Bau v. 24

Leitsatz

Ob und inwieweit der Mitgesellschafter einer polnischen Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die in Deutschland durch aus Polen entsandte Arbeitnehmer bauliche Leistungen durchführt, für Urlaubskassenansprüche nach § 1 AEntG haftet, richtet sich nach polnischem Recht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EAAAD-06637

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