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Hessisches LAG Beschluss v. - 4 TaBV 121/05

Gesetze: BetrVG § 95 III; BetrVG § 99

Leitsatz

Die Erhöhung der Wochenarbeitszeit einer Bankangestellten von dreißig auf fünfunddreißig Stunden ist keine mitbestimmungspflichtige Einstellung.

Fundstelle(n):
HAAAD-07177

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