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LAG Köln Urteil v. - 9 Sa 1063/07

Gesetze: BGB § 619 a

Leitsatz

Ein Arbeitnehmer kann sich durch ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis wirksam verpflichten, die noch offenen Rechnungsbeträge aus von ihm vermittelten Kundengeschäften auszugleichen. Darin liegt keine unzulässige Verschärfung der Regelungen über die beschränkte Arbeitnehmerhaftung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
WAAAD-07723

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