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BFH 30.10.2008 VI R 10/05, BBK 4/2009 S. 164

Änderung der LSt-Entrichtungsschuld gem. § 41a Abs. 1 EStGauch nach Übermittlung der LSt-Bescheinigung möglich

Setzt das FA die monatliche Lohnsteuer durch Bescheid fest, weil es von der Lohnsteuer-Anmeldung abweicht, kann es die Festsetzung nach allgemeinen Korrekturvorschriften ändern (§ 167 AO i. V. mit § 41a Abs. 1 EStG). Steht die Festsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, kann der Bescheid somit jederzeit nach § 164 Abs. 2 AO geändert werden.

Dies gilt nach dem auch dann, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung bereits nach § 41c Abs. 3 EStG übermittelt oder ausgeschrieben hat. Die Lohnsteuerbescheinigung nach § 41c EStG ist nämlich nur ein Beweispapier über den tatsächlich durchgeführten Lohnsteuerabzug (sog. Ist-Betrag), während die Lohnsteuer-Anmeldung und -festsetzung die abzuführende Lohnsteuer (sog. Soll-Betrag) betreffen.

Praxishinweis: Die Lohnsteueranmeldung nach § 41a Abs. 1 EStG kann ...