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LAG Nürnberg Beschluss v. - 1 TaBV 14/06

Gesetze: BetrVG § 1; BetrVG § 7; BetrVG § 8; BetrVG § 17 Abs. 1; BetrVG § 80 Abs. 2

Leitsatz

Der Gesamtbetriebsrat hat zur Wahrnehmung seiner Befugnis aus § 17 Abs. 1 BetrVG gegenüber dem Arbeitgeber einen Auskunftsanspruch hinsichtlich betriebsratsloser Betriebe des Unternehmens.

Fundstelle(n):
XAAAD-08187

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