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LAG Niedersachsen Urteil v. - 10 Sa 946/06 B

Gesetze: BetrAVG § 1 b

Leitsatz

Dem Arbeitnehmer, auf dessen Leben eine Direktversicherung unter Einräumung eines eingeschränkt widerruflichen Bezugsrechts abgeschlossen ist, steht in der Insolvenz seines Arbeitgebers auch dann ein Aussonderungsrecht zu, wenn die im Vorbehalt genannten Unverfallbarkeitsfristen noch nicht abgelaufen sind. Der Zweck dieses Vorbehalts entfällt in der Insolvenz (vgl. , ZIP 2006, S. 1309 und BAG, , 3 AZR 651/88, AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG - Lebensversicherung).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
MAAAD-08276

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