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LAG München Beschluss v. - 10 TaBV 69/04

Gesetze: BetrVG § 95; BetrVG § 99; TV über die Ersteingruppierung für die zur DB AG übergeleiteten Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer vom § 2; Entgelttarifvertrag für die Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen des DB Konzerns vom § 5

Leitsatz

Bisher als Zug-Chefs in IR-Zügen der DB eingesetzte Arbeitnehmer sind in die Entgeltgruppe 6 des Konzern ETV vom einzugruppieren, wenn ihnen nach Wegfall der IR-Züge nunmehr die Tätigkeit eines ICE / EC / IC-Betreuer/in übertragen wurde. Das gilt auch, wenn sie vor Übernahme der Tätigkeit des Zug-Chefs IR nach dem EingruppierungsTV in Entgeltgruppe E 7 des damaligen ETV eingruppiert waren.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
YAAAD-08298

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