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LAG Niedersachsen Urteil v. - 13 Sa 378/06

Gesetze: BGB § 613 a

Leitsatz

Ein Betriebsübergang liegt vor, wenn die Leitung des Betriebes auf einen neuen Betriebsinhaber übergeht. Übernimmt ein Konzernunternehmen wesentliche Betriebsmittel des bisherigen konzernangehörigen Betriebsinhabers wie Kundenbeziehungen und Sachanlagevermögen und werden die wesentlichen Personalbefugnisse von Prokuristen dieses Konzernunternehmens ausgeübt, liegt ein Betriebsinhaberwechsel vor. Dass der bisherige Betriebsinhaber als Unternehmen weiter besteht, ist nicht entscheidend, weil im Konzern die Möglichkeit einer verdeckten Übernahme besteht.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
IAAAD-08435

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