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LAG München Urteil v. - 2 Sa 9/08

Gesetze: BGB § 307

Leitsatz

Die vertragliche Verpflichtung, die durch die Teilnahme an dem Studiengang "Sparkassenbetriebswirt/Sparkassenbetriebswirtin" entstandenen Kosten bei einem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis vor Beendigung des Lehrgangs aufgrund einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers zurückzuzahlen, verstößt nicht gegen § 307 BGB.

Tatbestand

Fundstelle(n):
TAAAD-08628

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