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LAG München Beschluss v. - 2 TaBV 5/04

Gesetze: BetrVG § 25 Abs. 1; BetrVG § 40 Abs. 1; Orientierungssatz: Kosten für Fahrten zu Betriebsratssitzungen während der Elternteilzeit

Leitsatz

1. Ein Betriebsratsmitglied, das sich in Elternzeit ohne Arbeitsleistung befindet, ist nicht zeitweilig an der Ausübung des Betriebsratsamts gehindert (§ 25 Abs. 1 S. 2 BetrVG), sondern kann sich dafür entscheiden, weiter Betriebsratstätigkeiten zu verrichten und an Betriebsratssitzungen teilzunehmen.

2. Einem solchen Betriebsratsmitglied sind die Kosten für Fahrten zu Betriebsratssitzungen zu erstatten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
MAAAD-08652

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