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LAG Niedersachsen Urteil v. - 5 Sa 765/05

Gesetze: EFZG § 3 Abs. 1; EFZG § 4 Abs. 1 a

Leitsatz

Bei der leistungsorientierten Zusatzvergütung nach der Betriebsvereinbarung über leistungsorientierter Zusatzvergütung des TÜV Nord (BV ZuV) handelt es sich nicht um eine Mehrarbeitsvergütung, die nach § 4 Abs. 1 a EFUG bei der Entgeltfortzahlung unberücksichtigt bleiben kann.

Tatbestand

Fundstelle(n):
AAAAD-08977

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