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LAG München Urteil v. - 6 Sa 478/07

Gesetze: BGB § 305 c Abs. 2; BGB § 306 Abs. 1; BGB § 307 Abs. 1

Leitsatz

Ein Verstoß gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB liegt nicht schon vor, wenn der Arbeitnehmer keine oder nur eine erschwerte Möglichkeit hat, eine Regelung in vorformulierten Vertragsbedingungen zu verstehen. Erst in der Gefahr, dass er wegen unklar abgefassten allgemeinen Vertragsbedingungen seine Rechte nicht wahrnimmt, liegt eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB ( - BB 2008, 166-168).

Tatbestand

Fundstelle(n):
AAAAD-09106

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