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LAG München Beschluss v. - 9 TaBV 30/05

Gesetze: BetrVG § 78a Abs. 4

Leitsatz

Auch betriebliche Gründe können eine Weiterbeschäftigung i.S.d. § 78a Abs. 4 BetrVG unzumutbar machen. Die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung ist dabei nicht lediglich betriebsbezogen, sondern unternehmensbezogen zu prüfen. § 3 Abs. 4 des Tarifvertrages TTC (Telekom Training Center) kann nur so verstanden werden, dass die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit konzernweit zu prüfen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
KAAAD-09467

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