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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 73/08

Gesetze: SchwarzArbG § 3 Abs. 1, SchwarzArbG § 5 Abs. 1 , GG Art. 13 Abs. 1

Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz: Umfang der Befugnis der Zollbehörden, Wohnhäuser zu betreten

Leitsatz

Die Betretensbefugnis der Zollbehörden gem. § 3 Abs. 1 SchwarzArbG bezieht sich auch auf Wohnhäuser als wesentlicher Bestandteil der Grundstücke, soweit keine Wohnung i. S. d. Art. 13 Abs. 1 GG vorhanden ist.

Fundstelle(n):
YAAAD-09526

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