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BMF 12.02.2009 IV C 6 - S 2246/08/10001, NWB 9/2009 S. 595

Einkommensteuer | Behandlung von ärztlichen Laborleistungen

Der Laborarzt erzielt Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit, wenn er – ggf. unter Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte – aufgrund der eigenen Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird. Dies ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen. Hierfür sind die Praxisstruktur, die individuelle Leistungskapazität des Arztes, das in der Praxis anfallende Leistungsspektrum und die Qualifikation der Mitarbeiter zu berücksichtigen. Nach dem handelt es sich bei einer Laborgemeinschaft ertragsteuerlich regelmäßig um eine Kosten-/Hilfsgemeinschaft, die lediglich den Gesellschaftszweck „Erlangung wirtschaftlicher Vorteile durch gemeinsame Übernahme von Aufwendungen” verfolgt, d. h., die auf gemeinsame Rechnung getätigten Betriebsausgaben im Ein...BStBl 2003 I S. 170