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BGH 11.11.2008 VIII ZR 265/07, NWB 9/2009 S. 601

Zivilrecht | Erstattung der Reparaturkosten bei nachträglicher Gewährleistung

Der Gebrauchtwagenkäufer kann vom Verkäufer seine Zahlung für Reparaturkosten für die Behebung eines Schadens nach Bereicherungsrecht zurückverlangen, wenn sich im Anschluss an eine kostenpflichtige Reparatur ein (kostenloser) Gewährleistungsanspruch auf Beseitigung dieses Schadens an dem Auto herausstellt. Im Streitfall war die Behebung eines Getriebeschadens an einem gebrauchten Pkw zunächst – entsprechend den Garantiebedingungen bei Vertragsschluss – dem Käufer anteilig in Rechnung gestellt worden. Im Anschluss berief er sich aber zu Recht darauf, dass der Austausch des Getriebes im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht des Verkäufers (hier: derselbe Betrieb) kostenlos hätte erfolgen müssen. Da die übliche Getriebefahrleistung bei 259 000 km lag, kam als Ursache des Getriebesch...