Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB direkt Nr. 10 vom Seite 232

Neue Hürden bei der betriebsbedingten Kündigung

Michael H. Korinth

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB EAAAD-10612 Die betriebsbedingte Kündigung setzt eine unternehmerische Entscheidung voraus, die zu einer Verminderung der Arbeitsmenge führt. Diese Entscheidung ist von den Arbeitsgerichten grundsätzlich hinzunehmen. Die betriebliche Maßnahme muss dazu führen, dass für die Weiterbeschäftigung des gekündigten Arbeitnehmers kein Bedarf mehr besteht. Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese Entscheidung etwa auf früheren unternehmerischen Fehlern beruht. Für die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung ist es nicht notwendig, dass genau der Arbeitsplatz wegfällt, an dem der gekündigte Arbeitnehmer bisher gearbeitet hat. Entscheidend ist die Verringerung des Gesamtbedarfs an Arbeitskraft.

Betriebsbedingte Kündigungsgründe – Vorrang der Änderungskündigung

[i]BAG, Urteil v. 26. 6. 2008 - 2 AZR 139/07 NWB RAAAC-90563 Auch der Wegfall einer Hierarchieebene infolge einer entsprechenden unternehmerischen Entscheidung kann eine betriebsbedingte Kündigung rechtfertigen. Dabei muss aber konkret zu begründen sein, welche Arbeiten wegfallen und welche von anderen [i]BAG, Urteil v. 13. 2. 2008 - 2 AZR 1041/06 NWB QAAAC-79187 Arbeitnehmern miterledigt werden können. Betriebsbedingte Gründe rechtfertigen ...