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BFH 30.10.2008 III R 82/06, BBK 5/2009 S. 216

Erfassung und Speicherung von Geo-Daten auf CD führt zu immateriellem Wirtschaftsgut

Die Erfassung von sog. Geo-Punkten und ihre Speicherung auf CD-ROMs sind als immaterielles Wirtschaftsgut zu behandeln. Damit besteht ein Aktivierungsverbot nach § 5 Abs. 2 EStG und kein Anspruch auf Investitionszulage.

Die Klägerin ließ durch eine Fremdfirma zwölf CDs erstellen, auf denen die sog. Geo-Punkte erfasst waren; bei den Geo-Punkten handelt es sich um ca. 16 Mio Gebäudemittelpunkte, die z. B. für Navigationsgeräte, bei der Raumplanung und bei der Immobilienbewertung verwendet werden. Auf den CDs befanden sich außer den gespeicherten Geo-Punkten keine Systemprogramme oder Befehlsstrukturen.

Nach Ansicht des BFH stand bei der Erstellung der CDs nicht der einzelne Datenträger als materielles Wirtschaftsgut im Vordergrund, sondern der immaterielle Datenbestand [i]Datenbestand steht im Vordergrund.. Insoweit g...