Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBK Nr. 5 vom Seite 214

Ethik gegen Personaldelikte? Kritische Reflexion zur Korruptionsbekämpfung bei der Bahn

Die Deutsche Bahn AG hat Bankverbindungsdaten von Mitarbeitern und Lieferanten abgeglichen, um Korruption zu bekämpfen. Dieses Vorgehen ist ein an sich übliches Verfahren der internen Revision, wird aber primär als Datenschutzskandal in der Öffentlichkeit diskutiert. Der Beitrag versachlicht die Diskussion.

Säbel oder Florett – unverbindliche Richtlinien oder Tatkraft

Meint es ein Unternehmen wie die Deutsche Bahn AG ernst mit der Bekämpfung der Korruption, so macht sie sich nicht nur Freunde damit. Dies steht durchaus im Gegensatz zu vielen anderen Unternehmen, die es bei der Formulierung unverbindlicher Compliance-Richtlinien belassen, die niemanden wehtun. In der öffentlichen Diskussion des Vorgangs bei der Bahn dominieren allerdings Begriffe wie „Bespitzelung” oder „Rasterfahndung”, und der ganze Vorgang wird zum Datenschutzskandal. [i]Genügt der Appell? Oder ist nicht eher Tatkraft gefragt?Lautet die Konsequenz also, lieber nichts zu tun? Oder – um mit Hamlet zu fragen: Kann Moral zu falschen Schlüssen verleiten?

Ehrliche Mitarbeiter

Kein Unternehmen wird seine Mitarbeiter unter den Generalverdacht stellen, den Arbeitgeber durch Korruption zu schädigen. Gleichwohl zeigt die Erfahrung: [i]Es gibt Korruption in Unternehmen.Es werden in der Pr...