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BFH 17.12.2008 XI R 62/07, NWB 11/2009 S. 756

Umsatzsteuer | Zwingende Angabe des Zeitpunkts der Lieferung in einer Rechnung

Nach dem ist in einer Rechnung der Zeitpunkt der Lieferung (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG 2005) außer in den Fällen des § 14 Abs. 5 Satz 1 UStG 2005 auch dann zwingend anzugeben, wenn er mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung identisch ist.

Anmerkung:

Im Streitfall aus dem Jahr 2005 wurde einem Fleischereibetrieb der Vorsteuerabzug aus der Lieferung und Montage einer Kochstrecke versagt, weil in der Rechnung und dem vorgelegten Lieferschein dazu das Lieferdatum nicht ausdrücklich neben dem Rechnungsdatum vermerkt war. Die Aussage des BFH in der Urteilsbegründung, das strikte Verlangen nach ausdrücklicher Angabe des Leistungszeitpunkts verstoße auch im Hinblick auf das Neutralitätsprinzip nicht gegen das Verhältnismäßigkeitsgebot, mag für den Streitfall vertretbar sein, ist in der Verallgemeinerung indes z. B. bei typischen Ba...