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FG Hamburg 24.11.2008 3 K 25/08, 3 K 74/08, NWB 11/2009 S. 757

Grunderwerbsteuer | Gleichzeitige Einbringung mehrerer Grundstücke in KG

Wenn mehrere Grundstücke gleichzeitig in eine Gesamthand (hier KG) eingebracht werden und die Beteiligungsquoten an der Gesellschaft daraufhin jeweils der Summe der eingebrachten Immobilienwerte entsprechen, ist die Steuerbefreiung nach §§ 5, 6 GrEStG dennoch bezogen auf die Einzelgrundstücke zu beurteilen. Abweichende Vereinbarungen sind nach dem Beschluss des FG Hamburg möglich.