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BGH 21.01.2009 XII ZR 79/07, NWB 11/2009 S. 761

Mietrecht | Auslegung einer Mehrwertsteuerklausel im Mietvertrag bei fehlendem Optionsrecht zur Umsatzsteuer

Die Vereinbarung einer Grundmiete von „monatlich 25 DM/qm zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, zurzeit 15 %, = … DM” ist anhand der Vorstellungen der Vertragsparteien bei Vertragsschluss auszulegen. Kann der Vermieter (wie hier) nicht wirksam zur Steuerpflicht optieren, geht die gleichwohl so getroffene Vereinbarung ihrem Wortlaut nach ins Leere, da es keine „gültige Mehrwertsteuer” für nicht steuerpflichtige Vermietungsumsätze gibt und es auch nicht zur Disposition der Parteien steht, nach dem Gesetz steuerfreie Umsätze durch Vereinbarung steuerpflichtig zu machen. Im Zweifel ist diese Absprache dahin auszulegen, dass eine in Wirklichkeit nicht anfallende Mehrwertsteuer vom Schuldner auch nicht zu zahlen ist. Zumindest denkbar ist aber auch die Auslegung, dass die Parteien den z...