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BMF 06.02.2009 IV C 5 - S 2334 /08/10003, BBK 6/2009 S. 262

Nichtanwendungserlass bei selbst getragenen Aufwendungen des Arbeitnehmers zu den laufenden Kosten eines ihm überlassenen Pkw

Das BMF hat zum einen Nichtanwendungserlass veröffentlicht (vgl. auch BBK KN 12/2008, NWB UAAAC-67782): Der BFH hatte den Werbungskostenabzug bei einem Arbeitnehmer zugelassen, wenn dieser laufende Kosten für einen Pkw übernimmt, den ihm sein Arbeitgeber auch zur privaten Nutzung überlassen hat, und der geldwerte Vorteil des Arbeitnehmers aus der Privatnutzung nach der Fahrtenbuchmethode gem. § 8 Abs. 2 Sätze 3 ff. EStG ermittelt wird – und nicht nach der 1 %-Methode gem. § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG. Die vom Arbeitnehmer selbst getragenen Kosten sind nach dem BFH zwar als Werbungskosten abziehbar, gehen aber zugleich in die Gesamtaufwendungen nach § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG ein, so dass sie den geldwerten Vorteil erhöhen.

Nach Ansicht des BMF hingegen erhöhen die vom Arbeitnehmer selbst g...