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Lexikon Lohnbüro 2024 vom

Lehrtätigkeit

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Probleme bei der Einordnung einer Lehrtätigkeit als Arbeitsverhältnis oder Ausübung eines freien Berufs ergeben sich insbesondere bei nebenberuflichen Lehrtätigkeiten. Von den nebenberuflichen Lehrkräften sind zunächst die hauptamtlichen Lehrkräfte zu unterscheiden, die für ihren „Hauptarbeitgeber“ an der eigenen Schule oder an einer anderen Schule derselben Schulform zusätzlichen Unterricht geben und hierfür eine besondere Vergütung erhalten. Diese zusätzliche Tätigkeit gehört zu den eigentlichen Dienstobliegenheiten, die der Arbeitgeber erwarten darf. Die Tätigkeit wird also nicht nebenberuflich ausgeübt, wenn sie als Teil der Haupttätigkeit anzusehen ist (Hinweise zu R 19.2 LStR – Nebenberufliche Lehrtätigkeit –). Die Vergütungen sind zusammen mit den Bezügen für die „Haupttätigkeit“ dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfen. Ist die Lehrtätigkeit nicht Ausfluss der Haupttätigkeit, sondern tatsächlich „nebenberuflich“, gilt für die Beantwortung der Frage, ob ein Arbeitsverhältnis oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, Folgendes:

Ob eine Nebentätigkeit in einem Arbeitsverhältnis oder selbstständig ausgeübt wird, ist nach den allgemeinen Abgrenzungskriterien zu beurteilen, die in Teil A des Le...

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