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Nebentätigkeit für gemeinnützige Organisationen
Neues auf einen Blick:
Zum ist die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs auf 538 € monatlich angehoben worden. Diese Erhöhung ist in den folgenden Erläuterungen und Beispielen nachvollzogen worden.
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben ihre Beurteilungsmaßstäbe zur abhängigen Beschäftigung von Lehrern und Dozenten mit Wirkung ab präzisiert. Auf die Ausführungen am Ende der nachfolgenden Nr. 6 Buchstabe a wird verwiesen.
1. Allgemeines
LS- SV-Nach § 3 Nr. 26 EStG und § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 16 SvEV sind Einnahmen für folgende nebenberufliche Tätigkeiten bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 3000 € im Jahr steuer- und beitragsfrei:
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nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder eine vergleichbare Tätigkeit,
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nebenberufliche Tätigkeit als künstlerische Tätigkeit,
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nebenberufliche Tätigkeit als Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen.
Weitere Voraussetzung ist, dass
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die nebenberufliche Tätigkeit der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke dient und
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die nebenberufliche Tätigkeit im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienenden Einrichtung (begü...