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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 13 K 2370/07 L,H(L)

Gesetze: EStG § 3 Nr. 16, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, EStG § 42d, EStG § 40 Abs. 3, LStR 2006 R 37 Abs. 3 Satz 3

Lohnsteuerrechtliche Einordnung von Fahrten eines Arbeitnehmers zu – in aller Regel – langfristigen Projekten bei Kunden seines Arbeitgebers

Leitsatz

Der jeweilige Betrieb der Kunden des Arbeitgebers kann zur regelmäßigen Arbeitsstätte der dort eingesetzten Arbeitsnehmer werden, wenn die Tätigkeit längerfristig, also für eine gewisse, mitunter (vorher) unbestimmte Dauer, angelegt und die Bedeutung der Arbeit beim Kunden gegenüber der Arbeit im betrieblichen Büro zumindest gleichwertig und gleichgeordnet ist.

Fundstelle(n):
YAAAD-15280

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