Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BSG 03.03.2009 B 1 KR 12/08 R, NWB 13/2009 S. 913

Krankenversicherung | Altersgrenze für künstliche Befruchtung

Frauen ab 40 haben keinen Anspruch darauf, dass die gesetzliche Krankenkasse Leistungen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft erbringt: Die gesetzliche Einschränkung für künstliche Befruchtungen (§ 27a SGB V) ist nicht verfassungswidrig. Es handelt sich dabei nicht um Leistungen aus dem Kernbereich der Krankenversicherung. Der Gesetzgeber musste das Höchstalter der Frau weder individuell noch abstrakt anhand neuester Statistiken festlegen. Die etwas großzügigere Leistungspflicht privater Krankenversicherungen gebietet keine Gleichbehandlung.

Anmerkung:

Höchstrichterlich entschieden sind auch die Zulässigkeit der Altersgrenze des 50. Lebensjahres für Männer in der gesetzlichen Krankenversicherung für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung ( NWB ZAAAC-50000), die Begren...