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StuB Nr. 6 vom Seite 238

Konjunkturpaket II/Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz

Das Konjunkturpaket II und das Dritte Mittelstandsentlastungsgesetz enthalten folgende begünstigende steuerliche Regelungen:

1. Einkommensteuertarif

Rückwirkend ab wird der Grundfreibetrag um 170 € auf 7.834 € angehoben. Gleichzeitig wird der Eingangssteuersatz von 15 % auf 14 % gesenkt. Außerdem werden die Tarifgrenzen um 400 € angehoben.

Zum steigt der Grundfreibetrag in einer zweiten Stufe nochmals um 170 € auf dann 8.004 €, zugleich steigen die Tarifgrenzen um weitere 330 € (§ 52 Abs. 41 EStG).

2. Änderung des Lohnsteuerabzugs

Künftig ist der Arbeitgeber ausdrücklich dazu verpflichtet, bei der jeweils nächstfolgenden Lohnzahlung bisher erhobene Lohnsteuer zu erstatten oder noch nicht erhobene Lohnsteuer nachträglich einzubehalten, wenn er erkennt, dass er die Lohnsteuer bisher nicht vorschriftsmäßig einbehalten hat. Dies gilt auch bei rückwirkenden Gesetzesänderungen (§ 41c Abs. 1 Satz 2 EStG).

3. Kinderbonus

Für jedes Kind, für das im Kalenderjahr 2009 mindestens für einen Kalendermonat ein Anspruch auf Kindergeld besteht, wird für das Kalenderjahr 2009 ein einmaliger Kinderbonus i. H. von 100 € gezahlt (§ 66 Abs. 1 Satz 2 EStG). Die Einmalzahlung wird bei der E...