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NWB BB 4/2009 S. 107

Minijobs: Überblick über die neuen Änderungen

Zum sind einige Änderungen für die Beschäftigung von Minijobbern in Kraft getreten. Mandanten, die 400-€-Kräfte beschäftigen, müssen Folgendes beachten:


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Neuerungen seit dem
Erhöhung der Umlagen f. ArbG-Aufwend.
Krankheitsfall: Die Umlage U1 für den Ausgleich bei Krankheit beträgt 0,6 % und ist zu zahlen, wenn max. 30 Mitarbeiter beschäftigt werden.
Mutterschutz: Die Umlage U2 für den Ausgleich bei Mutterschaft, die von allen Arbeitgebern zu zahlen ist, wird wieder erhoben und beträgt 0,07 %.
Änderung im Meldeverfahren
Da die RV-Träger im Rahmen der BP zukünftig auch die Beitragszahlung zur Unfallversicherung prüfen, wird das Meldeverfahren zur Sozialversicherung um die prüfrelevanten Infos zur Unfallversicherung erweitert.
Einzug der Insolvenzgeldum...